

Edgar Schröter, Geschäftsführer der Fliesen Schröter GmbH
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Seit dem 1. Januar 2009 können die Kosten für die Handwerkerleistungen doppelt so hoch wie bisher von der Steuerschuld abgezogen werden!
Beispiel: Ein Kunde beauftragt einen Fliesenleger mit Renovierungsarbeiten in seinem Haus. Der Fliesenleger rechnet Arbeitsleistungen i. H. v. 5.000 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer i. H. v. 950 Euro und Material i. H. v. 1.500 Euro zzgl. 285 € Mehrwertsteuer ab. >>weiter